Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragspartner, im Folgenden

Auftraggeber

genannt und Ramona Rockenhausen als Schauspielerin, Synchronschauspielerin, Sprecherin im Folgenden

Künstlerin

genannt.

1. Vertragsverhältnis

Sobald Sie einen Termin online, telefonisch, via CKS Actorsagency Hamburg als Schauspielerin oder Office of Arts als Sprecherin buchen, kommt ein Dienstvertrag gem. § 611 ff BGB zwischen der Künstlerin  und dem Auftraggeber zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um Schauspiel-, Synchronschauspiel-, Sprecher-, oder ähnliche Leistungen handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Künstlerin dazu verpflichtet, die vereinbarte künstlerische Leistung zu erbringen. Im Gegenzug erhält die Künstlerin den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Leistung.

2. Absageregelung

Wird der vereinbarte Termin nicht mindestens 24 h vorher abgesagt (vor dem Wochenende Freitags bis 16 Uhr), so wird er dem Auftraggeber gemäß § 615 BGB mit der vereinbarten Gage in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine Kürzung des Leistungszeitraums bedingt keine Kürzung der zu leistenden Gagenzahlung.

Für Absagen von einem bis zu drei Tagen im Voraus werden 50 % der vereinbarten Gage fällig.

3. Terminabsage durch die Künstlerin

Kann ein Termin wegen Krankheit oder sonstigen von der Künstlerin nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, wird Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitgeteilt. Der Termin wird dann zeitnah nachgeholt.

4. Zahlungspflicht

Zwischen Auftraggeber und Künstlerin besteht eine Rechtsbeziehung. Der Auftraggeber ist und bleibt in jedem Falle zur Zahlung der Kosten für die künstlerische Leistung verpflichtet.

5. Zahlungsfrist

Nach Erhalt der Rechnung ist diese gem. § 614 BGB sofort fällig, jedoch wird eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gewährt. Um Mahngebühren und zusätzliche Bearbeitungskosten zu vermeiden, wird um  Einhaltung dieser Frist gebeten. Pro Mahnung wird eine Gebühr von EUR 7,00 fällig. 

6. Datenschutz

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden nur für die von Ihnen mitgeteilten Zwecke wie z. B. zur Kontaktaufnahme via E-Mail bzw. Telefon erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den genannten Zwecken erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur zur Erstellung einer Rechnung/ Liquidation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem Sie mir die Daten zur Verfügung gestellt haben, erforderlich ist, beispielsweise an einen Inkasso-Dienstleister. Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie benötigt werden, um die Zwecke zu erfüllen, zu denen sie erhoben wurden oder solange dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingungen möglichst nahe kommt.

Berlin, den 01.07.2018

Ramona Rockenhausen – Schauspielerin, Synchronschauspielerin, Sprecherin